Samstag, 27. Februar 2010

die Abtreibung

بسم الله الرحمن الرحيم




Abtreibung im Islam


1. Stufe: Die Schwangerschaft unter 42 Tagen.

Nach der Mehrheit der Gelehrten besitzt der Fötus in diesem Stadium noch keine Seele. Grundsätzlich ist die Abtreibung in einer Schwangerschaft verboten. Die Abtreibung ist unter Umständen dann erlaubt, wenn für die Mutter schwerwiegende gesundheitliche Schäden oder Lebensgefahr zu befürchten ist.

2. Stufe: Die Schwangerschaft zwischen 42 Tagen und 120 Tagen

Hier gibt es verschiedene Meinungen:

•Einige Gelehrten sagen, dass die Abtreibung nur erlaubt ist, wenn ein Arzt bescheinigt, dass die Frau schwerwiegend unter der Schwangerschaft leidet. Der Arzt muss Muslim sein. Bei Nichtmuslimen kann man nicht sicher sein, ob der Arzt die islamischen Grundsätze genügend berücksichtigt hat.
•Andere Gelehrte meinen dass diese Stufe identisch mit der 1. Stufe ist.

3. Stufe: Die Schwangerschaft nach mehr als 120 Tagen

Die Abtreibung ist nur erlaubt, wenn die Frau bei Fortführung der Schwangerschaft oder bei der Geburt sterben müßte. Hier gilt das Motto, dass man lieber den Zweig eines Baumes opfert als den Baum selber. Das Leben der Mutter wird in diesem Zusammenhang über das des Kindes gestellt. Dies ist damit zu begründen dass:
•die Mutter als erwachsene Person in das soziale Leben integriert ist und dort Aufgaben übernimmt, die für die anderen Familienmitglieder sehr wichtig sind (z.B. könnte sie schon Mutter eines anderen Kleinkindes sein).
•Das Überleben eines Neugeborenen ist nicht so sicher wie das Weiterleben der Mutter: Zur Zeit des Propheten starben Kleinkinder häufiger als heute an Kinderkrankheiten, da die Medizin nicht so weit entwickelt war. Die Situation hat sich im Laufe der Zeit geändert, so dass dieser Punkt heute in der westlichen Welt nicht mehr den gleichen Stellenwert hat wie früher.

Aus den Quellen des Islam geht zudem hervor, dass; man Kinder nicht aus Armut töten darf, da Allah für ihren Lebensunterhalt sorgt.

Quelle: islam.de

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