Donnerstag, 27. August 2009

Gratulation beim Ramadan-Anfang

بسم الله الرحمن الرحيم

السلام عليكم ورحمة الله و بركاته
Frage:
Die Gratulation beim Ramadan-Anfang ist es erlaubt und auch im allgemeinem?
Antwort:
Die Gratulation gehört eigentlich zu den Gebräuchen, dessen Urteil das Erlaubnis ist, bis es einen Beweis aus dem Qur’an oder der Sunnah gibt, das dieses Urteil zu einem anderen Urteil ändert. Diese zwei Grundsätze wurden von Shaikh al-Islām Ibn Taimiya, Allah möge ihm gnädig sein, in seinen Büchern erwähnt. Er erwähnte ebenso, dass der Grundsatz, worauf Imam Ahmad seine Rechtsschule gebaut hat, ist: „Die Gebräuche sind grundsätzlich erlaubt, bis es einen Beweis gibt, der die verbietet…“ Bis er sagte: „Die Gebräuche sind das, woran die Menschen gewöhnt sind, wie das Essen und Trinken, die verschiedenen Arten von Kleidern, die Verkehrs und Transportarten und alle anderen gewöhnlichen Handlungen. Nichts davon ist verboten, bis auf das, was Allah und sein Prophet entweder durch einen direkten Befehl, eine Regel oder eine authentische Analogie zu einer bestehenden Regel (qiyās) verboten haben. Sonst sind alle anderen Gebräuche erlaubt. Der Beweis dafür sind die Worte Allahs: „Er ist es, der euch alles auf der Erde erschuf.“ [al-baqara:29]
Dies weist darauf hin, dass Er alles auf dieser Erde für uns geschaffen hat, damit wir es nutzen können.“ Da die Gratulationen zu den Gebräuchen gehören, sind sie erlaubt, bis auf das, was verboten wird. Deshalb hat der Islam viele Gebräuche, die bei den Arabern waren, erlaubt und sogar einige davon empfohlen. Einige andere wurden verboten, wie das Grußknien.
Die Gratulation beim Ramadan-Anfang: Ibn Khuzaima, Allah möge ihm gnädig sein, berichtete in seinem sahīh-Buch, dass Salmān al-Fārisī, Allahs Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Der Prophet Allahs, Allahs Frieden und Wohlgefallen auf ihm, hielte eine khutba am letzen Tag von sha‘bān. Er sagte: „Oh ihr Leute, es hat euch ein großartiger Monat umgeben, ein gesegneter Monat, in dem es eine Nacht gibt, die besser als tausend Monate ist. Allah machte dessen Fasten Pflicht... etc.“ [Ibn Khuzaima, 3/191] Ibn Rağab, Allah möge ihm gnädig
sein, sagte: „Dieses Hadīth ist ein grundsätzlicher Beweis für die Gestattung dessen, dass die Menschen einander in Ramadan gratulieren dürfen.“
Wir haben dieses Hadīth nicht gleich am Anfang geführt, weil seine Überlieferungskette nicht bewiesen wurde. Sogar Imam Abū Hātim al-Rāzī sagte: „Das ist ein Hadīth, welches abgewiesen (munkar) ist. Deshalb führte es Ibn Khuzaima
unter dem Kapitel: „Vorteile des Ramadans, wenn es (die überlieferten Hadīths)stimmen.“ In der Überlieferungskette dieses Hadīths steht Ali ibn Zaid ibn Ğud‛ān; dieser ist ein Schwacher Überlieferer. Die Gelehrtenmehrheit ist der Meinung, dass nichts einzuwenden ist gegen die Gratulation an den Feiertagen. Sogar einige erkennen deren Erlaubtheit an.
Darüber gibt es auch vier verschiedene Überlieferungen von Imam Ahmad, Allah möge ihm gnädig sein. Ibn Muflih hat sie in „al-ādāb al-shar‘iyya“ erwähnt. Er sagte, dass die von Imam Ahmad berühmteste Überlieferung ist, dass die Gratulation
erlaubt ist. Der Imam Ahmad sagte: „Es ist nichts einzuwenden, dass ein Mann zu einem anderen am Freiertag sagt: „Möge Allah unsere und deine guten Taten annehmen!““
Ein weiterer Beweis für die Erlaubtheit liegt in der Geschichte von Ka‛b ibn Mālik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, die in den beiden sahīh-Büchern überliefert wurde: „Als er und sein Gefährte die gute Nachricht mitbekommen haben, dass
Allah ihnen Seine Vergebung geschenkt hatte, hat ihnen Talha dazu gratuliert.“
Ibn al-Qayim, Allah möge ihm gnädig sein, sagte die Vorteile dieser Geschichte erwähnend: „Darin gibt es einen Beweis, dass es empfehlenswert ist, demjenigen, der seinen Glaube erneuert, zu gratulieren und dass man für ihn steht (zum
Begrüßen), wenn er reinkommt und ihm die Hand gibt. Das ist sogar eine empfehlenswerte Sunnah (sunnah mustahabba). Die Gratulation ist eigentlich empfehlenswert für denjenigen, der einen weltlichen Gewinn bekommt. Es ist bevorzugt zu sagen: „Wir gratulieren dir dafür, was Allah dir gegeben hat.“ u. Ä. Darin bestehen die Zuschreibung der Gabe deren Geber, Allah, dem Erhabenen, und der Glückwunsch für deren Nehmer. Es besteht kein Zweifel daran, dass das Erreichen des heiligen Monats Ramadan eine religiöse Gabe. Deswegen ist dieser Anlass der Gratulation wert. Nicht zu bewundern, da die früheren Muslime Allah sechs Monate lang darum baten, den Monat Ramadan zu erreichen und in den übrigen sechs Monaten ihr Fasten anzunehmen. Wir sehen und hören von zahlreichen,
die sterben, bevor sie diesen Monat erreichen.“
Ibn al-Qulyūbī überliefert von Ibn Hağar die Behauptung, die Gratulation anlässlich der Feste, Monate und Jahre empfehlenswert. al-Hāfidh al-Mundhirī erzählte, al-Hāfidh Abū al-Hasan al-Maqdisī wurde nach der Gratulation anlässlich des Anfangs der Monate und der Jahre gefragt, ob sie eine Erfindung oder nicht wäre. Er antwortete, dass die Leute noch verschiedener Meinung zu dieser Angelegenheit wären. Er sagte noch: „Was ich davon denke, ist, dass es erlaubt, weder Sunnah noch Erfindung ist.“
Und Allah weiß es am besten.
Quelle: http://islam-fetwa.de

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